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AGB









  • der Anbieter mit der Ausführung des Vertrags (Zugang zum Kurs) begonnen hat,
  • nachdem der Teilnehmer ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt,
  • und der Teilnehmer seine Kenntnis bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 Abs. 5 BGB).